Grenzgänger österreich schweiz home office
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Bis zu 50% Telearbeit bedeutet mehr Flexibilität und weniger Pendeln für Grenzgänger, die im Home Office arbeiten können.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Grenzgänger können nun regulär 50% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten.
Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.
Aktuell dürfen Grenzgänger 50% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich.
50% zwischen Deutschland und der Schweiz) konnte keine G-Bewilligung beantragt werden, was ebenfalls Auswirkungen auf die Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung des Arbeitnehmers hatte. Damit soll die innerstaatliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass Erwerbseinkünfte, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger durch Telearbeit (Home-Office) im Ausland erzielen, in der Schweiz besteuert werden können.
Solange die Telearbeit weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit beträgt, bleibt die Zuständigkeit der Sozialversicherung im Staat des Arbeitgebersitzes. Juni 2023?
Wie oben beschrieben, gilt ab dem 1. Die Plattform ALPS wurde entsprechend angepasst und beinhaltet nun den neuen Geschäftsfall “grenzüberschreitende Telearbeit”.
Offizielle Informationen zur Homeoffice-Regelung für Grenzgänger finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Für wen gilt die neue Home Office Regelung?
Die neue Regelung für die Home Office Arbeit gilt für alle Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen der EU/EFTA-Staaten fallen.
Die Einkünfte, die während einer möglichen Arbeitsphase im Homeoffice erzielt werden (selbst wenn diese nur einen Tag andauert), müssen in Italien besteuert werden.
Mit dem Ende der während der Pandemie eingeführten Sonderreglung für die Besteuerung gibt es für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich zum jetzigen Zeitpunkt keine besondere Steuerregelung in Bezug auf das Arbeiten im Homeoffice.
Sämtliche an ihrem Wohnsitz erzielten Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit bleiben der Besteuerung in ihrem Wohnsitzstaat unterstellt.
Arbeitsrecht
Es wird dringend empfohlen, im Arbeitsvertrag explizit zu regeln, welches Arbeitsrecht gelten soll.
Die Vorlage beschränkt sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz: Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein und Österreich.
Die Schweiz zählt deutlich mehr Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus dem Ausland als Schweizer Erwerbstätige, die in den Nachbarländern arbeiten. Es ermöglichte es den Arbeitnehmern, ihre Arbeit sicher von zu Hause aus zu erledigen, ohne ihre Sozialversicherungsrechte zu verlieren.
Daher hatten die Grenzgänger vor der Pandemie weniger Flexibilität in Bezug auf das Arbeiten von zu Hause aus.
Häufige Fragen zur Home Office Regelung für Grenzgänger
Was änderte sich 2023 für Grenzgänger in der Schweiz?
Am 30.06.2023 liefen die bisherigen Vereinbarungen zur Home Office Arbeit für Grenzgänger aus. Juli 2023.
Im Klartext: Wer nur weniger als 50% der Arbeitszeit im Home Office in Deutschland verbringt, behält den Grenzgängerstatus und ist somit im Staat des Arbeitgebers, also in der Schweiz, sozialversichert.
Hier finden Sie mehr zum Thema: Sozialversicherung für Grenzgänger
Krankenversicherung im Home Office
Das Thema der Krankenversicherung für Grenzgänger bleibt von der neuen Home Office Regelung unberührt, insofern die Grenze von 49,9% der Arbeitszeit im Home Office nicht überschritten wird.
Grenzgänger haben weiterhin die Wahl aus einer der drei Varianten der Grenzgänger-Krankenversicherung:
Lesen Sie auch unseren Vergleich: Die besten Grenzgänger-Krankenversicherungen in 2025
Was passiert, wenn die Obergrenze von 49,9% überschritten wird?
Wenn deutsche Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und mehr als 50% der Arbeitszeit im Home Office verbringen, hat das direkte Auswirkungen auf ihre Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung.
Die Sozialversicherungspflicht fällt dann in das Wohnsitzland, also Deutschland.
Nicht zumutbar ist eine Rückkehr, wenn die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mehr als 100 Kilometer beträgt oder die Reise (hin und zurück) mehr als 3 Stunden dauert.
Sozialversicherungspflicht im Home-Office
Solange die Sonderregelung für Grenzgänger im Homeoffice gilt, sind und bleiben Grenzgänger auch bei vollständiger Arbeit im Homeoffice im Wohnsitzland für einen Schweizer Arbeitgeber in der Schweiz sozialversicherungspflichtig.
Die Sonderregelung galt bis Ende Juni 2023.
Was passiert nach dem 30.
Grundsätzlich sieht die geltende Regelung für die Unterstellung Folgendes vor:
Für ausführlichere Informationen lesen Sie bitte das Merkblatt 2.12 "Versicherungsunterstellung" der Informationsstelle AHV/IV.
Ab dem 1.
EFTA-Staat eine Tätigkeit ausüben;
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kostenfreien Termin buchenDie aktuelle Regelung im Überblick
Wer weniger als 50% im Homeoffice arbeitet…
- erhält die Grenzgänger-Bewilligung
- ist in der Schweiz renten- und sozialversichert
- zahlt 4,5% Quellensteuer in der Schweiz, Einkommensteuer in Deutschland
- kann aus den drei Varianten der Grenzgängerversicherung wählen
Wer 50% und mehr im Homeoffice arbeitet…
- kann den Grenzgänger-Status verlieren
- ist in Deutschland renten- und sozialversichert
- zahlt die Einkommensteuer in Deutschland
- muss sich privat oder gesetzlich in Deutschland versichern
Für wen gilt das neue Abkommen zur Telearbeit?
Folgende Staaten planen bisher das Abkommen zu unterschreiben:
Schweiz, Deutschland, Österreich, Belgien, Estland, Finnland, Ungarn, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, die Slowakei, die Tschechische Republik, sowie Liechtenstein und Norwegen.
Das multilaterale Abkommen gilt für alle Bürger der unterzeichnenden EU-/EFTA-Staaten für die gleichzeitig auch das Freizügigkeitsabkommen gilt.
Für wen gilt das neue Abkommen zur Telearbeit nicht?
Es ist nicht anwendbar auf:
- Personen, die neben der Telearbeit weitere Tätigkeiten (z.B.
Empfohlen wird insbesondere, im Arbeitsvertrag festzulegen, welches Arbeitsrecht für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt und in welchem Masse Homeoffice im Ausland in Betracht kommt.
Sozialbeiträge
Genau wie die Staaten der EU und der EFTA nimmt die Schweiz am europäischen System zur Koordinierung der Sozialversicherungen teil, das für Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz und den EU-/EFTA-Staaten gilt.
Juli 2023 gibt es keinen Zuständigkeitswechsel bei Telearbeit unter 50% in Staaten, die das multilaterale Abkommen unterzeichnen.
Das bedeutet, dass es für Grenzgänger bei Telearbeit im Homeoffice von bis zu 49,9% der Arbeitszeit keine Veränderungen bei der Zuständigkeit von Kranken- und Sozialversicherungen kommt. EFTA-Staat gewöhnlich eine Tätigkeit ausüben;
- Personen, die neben der Tätigkeit für ihren Schweizer Arbeitgeber noch für einen Arbeitgeber in der EU bzw.
Das Abkommen sieht vor, dass die zuständigen Behörden der beiden Länder die Bedingungen für die grenzüberschreitende Telearbeit regelmässig überprüfen (siehe Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik).
Nach dem derzeitigen Stand (August 2023) müssen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger ihre Arbeit an ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz leisten, damit für sie die Besteuerung für Grenzgänger gilt.
Ein Konzept, das dabei besonders an Bedeutung gewonnen hat, ist das Home Office bzw. in einem EFTA-Staat arbeiten;
- Selbstständigerwerbende.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Arbeit aus dem Home Office hat für Grenzgänger keine Auswirkungen auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz, insofern die Obergrenze von 49,9% der Arbeitszeit im Home Office nicht überschritten wird.
Solange also weniger als die Hälfte der Arbeitszeit im Wohnsitzstaat vollbracht wird, gelten die normalen Regeln zur Besteuerung von Grenzgängern.
Deutsche Grenzgänger zahlen weiterhin die Quellensteuer in Höhe von 4,5% in der Schweiz, welche mit den Zahlungen zur Einkommensteuer in Deutschland verrechnet wird.
Genauere Informationen zum Thema finden Sie auch hier: Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger
Sozialversicherungsstatus
Die Kernaussage der neuen Vereinbarung zur Home Office Arbeit für Grenzgänger:
Kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% ab dem 1.